Rechtsanwälte

Ann Happke, geb. 1968, ist Gründungsmitglied der Kanzlei Happke Prange -Recht & Steuern-. Sie studierte in Würzburg und Hamburg, war Stipendiatin der Friedrich-Naumann-Stiftung, der Abschluss erfolgte mit Prädikatsexamen

Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ganz bewusst vertritt sie sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Sie hilft bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Befristungen, Abmahnung und Kündigung, aber auch bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, bei Umstrukturierungen und tarifvertraglichen Streitigkeiten bis hin zur Formulierung von Zeugnissen. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren liegt ihr Schwerpunkt auf der außergerichtlichen Beratung und Begleitung. Ziel ist es dabei, durch kluge Maßnahmen das Entstehen aufwändiger und kostenintensiver Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Da das Arbeitsrecht oft schnelle Entscheidungen und kurzfristige Reaktionen erfordert, ist es stets möglich, sehr kurzfristig Besprechungstermine zu vereinbaren – auch außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten.
Weitere Spezialgebiete sind Haus-, Wohnungs- und Grundstückskaufverträge sowie gesellschaftsrechtliche Fragestellungen.
Die jeweiligen Schnittstellen zum Steuerrecht bearbeitet sie gemeinsam mit ihrem Ehemann Dirk Happke und der Steuerberatungsabteilung der Kanzlei Happke Prange -Recht & Steuern-.
Ehrenamtlich engagiert sich Ann Happke seit vielen Jahren in der Kirchengemeinde St. Johannis-Harvestehude (im Kirchengemeinderat/Kirchenvorstand, Personalausschuss und Fördervereinsvorstand).

Dirk Happke, Rechtsanwalt, geboren 1965, ist Gründungsmitglied der Kanzlei Happke Prange -Recht & Steuern-

Er ist Spezialist im Steuerrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein. Er hilft bei Schwierigkeiten mit dem Finanzamt und übernimmt die Steuerberatung von Unternehmen und Privatpersonen. Hierbei fertigt er sämtliche infrage kommenden Steuererklärungen an. Er berät bei der Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen aller Gesellschaftsformen, wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft), OHG, GmbH, GmbH & Co.KG, UG, Limited etc. Auch bei Kauf, Neugründung oder Umstrukturierung eines Unternehmens und bei Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern steht er unseren Mandanten zur Seite. Sein weiteres Spezialgebiet ist das Steuerstrafrecht, einschließlich der Vorbereitung von Selbstanzeigen.

Martin Prange, Fachanwalt für Familienrecht, geboren 1966, ist Gründungsmitglied der Kanzlei Happke Prange -Recht und Steuern-

Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Im Familienrecht hilft er bei der Scheidung, Unterhalt sowie in allen familienrechtlichen Fragen. Bei erbschaftsrechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt er die Mandanten, und bei Problemen mit der Erbauseinandersetzung oder dem Nachlassgericht hilft er gerne. Herr Prange ist weiter Spezialist in der Abwicklung von Verkehrsunfällen und im Autorecht. Er vertritt Mandanten im Verkehrs-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.